Sie sind Gast beim CSU-Ortsverband Neuching
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Teil I: Berufs/Erwerbsunfähigkeit
Die
Bundesregierung hat die Einführung einer zweistufigen Erwerbsminderungsrente
beschlossen. Dies bedeutet, dass es die Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
in der bisherigen Form nicht mehr gibt. Statt dessen werden Renten wegen voller
und halber Erwerbsminderung gezahlt. Dieses Gesetz ist seit dem 01. Januar 2001
in Kraft getreten.
1.
Keine Erwerbsminderung liegt
vor, wenn der Versicherte mindestens 6
Stunden täglich erwerbstätig sein kann,
2.
Teilweise Erwerbsminderung liegt
vor, wenn der Versicherte (wegen Krankheit oder Behinderung) auf nicht absehbare
Zeit lediglich imstande ist, zwischen
drei und unter sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
3.
Volle Erwerbsminderung liegt
vor, wenn der Versicherte (wegen Krankheit oder Behinderung) auf nicht absehbare
Zeit außerstande ist, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Die
bisherige Berufsunfähigkeitsrente hat zwei Drittel der Erwerbsunfähigkeitsrente
betragen. Die Höhe der halben Erwerbsminderungsrente hingegen beträgt nur 50 %
der vollen Erwerbsminderungsrente.
Daraus ergeben sich für alle Versicherten massive Einbußen. Ihre persönliche Lücke sollten Sie unbedingt schließen. Welche finanzielle Auswirkung diese Änderung für Sie hat, zeige ich Ihnen gerne in einem gemeinsamen Gespräch auf.
Teil II: Staatlich geförderte Privatrente (Riester-Pente)
Beim Thema gesetzliche Rente ist es doch so:
Immer weniger Junge zahlen für immer mehr Ältere. Das funktioniert so nicht mehr lange. Zudem sinkt der Rentenanspruch sukzessive um weitere 10 % ab 2002.
Spätestens seit der jüngsten Rentenreform ist klar:
Wer als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung seinen gewohnten Lebensstandard auch im Alter halten möchte, muss privat vorsorgen.
Auch der Vater Staat hat dies erkannt und fördert ab 2002 die Private-Rente durch Zulagen (Grund- und Kinderzulage) und Steuervorteil, wenn Sie in den Jahren:
2002/2003 1 %, 2004/2005 2 %, 2006/2007 3 %, ab 2008 4 %
vom Bruttolohn in speziellen Anlageformen sparen.
Verschenken Sie nichts, was Ihnen zusteht. Fangen Sie heute an, für Ihre Zukunft vorzusorgen. Ihr Beitrag wird je nach Einkommen bis zu 90 % gefördert.
Gerne informiert Sie der Verfasser in einem persönlichen Gespräch über die zertifizierten AItersvorsorgemöglichkeiten.
Nähere
Informationen zum Thema auf Anfrage von:
Helmuth
B. von Bressensdorf,
Tel. 0 81 23/88 96 84 oder 0 89/436 11 52,
Email helmuthvonbressensdorf@t-online.de